Beschreibung
Vertragsgegenstand ist die Überleitung der AEB-Vereinbarung des Vorjahres auf den neuen Katalog.
Folgendermaßen erfolgt die Ermittlung des neuen AEB-E1-Formulares:
Schritt | Beschreibung |
1 | Die Jahreslieger werden nach altem und neuem Katalog groupiert.
Es entsteht eine DRG-Überleitung des Krankenhauses. |
2a | Es werden die alten Vereinbarungs-Fallzahlen mithilfe der DRG-Überleitung übernommen. Fallzahlen und Tage der Zu-und Abschläge werden ebenfalls mit der gleichen Überleitung berechnet und dann mithilfe des Faktors des realen Katalogeffekts (in der jeweiligen DRG) angepasst. Abschließend erfolgt eine Normierung der Kennzahlen. |
2b | Für diejenigen Vereinbarungs-Fallzahlen, dessen Leistungen das Krankenhaus nicht erbracht hat, hilft die Benchmarking-Gruppe mit einer DRG-Überleitung. Die Berechnung erfolgt danach analog dem Verfahren unter 2a. |
3 | Es werden die geltenden Katalog-Regeln für die Fallzahlen und Tage der Zu-und Abschläge angewandt, sodass das neue, übergeleitete E1-Formular in sich stimmig ist. |
Im Ergebnis erhält das Krankenhaus eine Excel-Auswertung mit folgendem Inhalt:
- Übersendetes E1-Formular
- Neues, übergeleitetes E1-Formular
- E1-Formular durch DRG-Wanderung des Krankenhauses
- DRG-Wanderung des Krankenhauses
- E1-Formular durch DRG-Wanderung der Benchmark-Gruppe
- DRG-Wanderung der Benchmark-Gruppe
- Ergebnis-Tabellen übersendetes E1-Formular zu übergeleitetem E1 zur Plausibilisierung
Die Daten stehen den Einrichtungen spätestens 3 Werktage nach Abgabetermin im Downloadportal zur Verfügung.
Achtung! Es existieren Sondervereinbarungen mit folgenden Krankenhausgesellschaften/Zweckverbänden:
Arbeitsgemeinschaft der Westfälischen Krankenhauszweckverbände // Westfalen
Bayerisches Institut für Krankenhaus-Organisation und -Betriebsführung GmbH // Krankenhausgesellschaft Bayern
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe GmbH // Krankenhausgesellschaft Baden-Württemberg
Mitgliedseinrichtungen wenden sich bitte an die jeweilige Krankenhausgesellschaft bzw. Zweckverband.