Beschreibung
Vertragsgegenstand ist die Überleitung der AEB-Vereinbarung des Vorjahres in den neuen Katalog.
Im Ergebnis erhalten Sie die Auswertung in Form einer Exceldatei. Im Folgenden sind die Inhalte der Vereinbarungsüberleitung aufgeführt::
Ergebnisreiter | Inhalt |
E1_Neu_Gesamt | Übergeleitetes E1-Formular nach aktuellem Katalog |
Original_E1_Gesamt | Original E1-Formular |
KH_Split | Darstellung der DRG-Wanderung, der DRGs, die im eingespielten §21-Datensatz enthalten sind. |
BM_Split | Darstellung der DRG-Wanderung, der DRGs, die nicht im eingespielten §21-Datensatz enthalten sind. Für die DRG-Wanderung werden Daten aus dem DRG-Benchmarking Projekt zugrunde gelegt . |
E1 _KH_Split: | Neues, übergeleitetes E1-Formular der DRGs aus dem KH Split. |
E1 _BM_Split: | Neues, übergeleitetes E1-Formular der DRGs aus dem BM Split. |
Die Daten stehen den Einrichtungen spätestens 3 Werktage nach Abgabetermin im Downloadportal zur Verfügung.
Das Berechnungsverfahren:
Die Berechnung der Vereinbarungsüberleitung in 7 Schritten:
- Grouping des §21-Datensatzes nach altem und neuem Katalog.
- Betrachtung der DRG-Wanderung je DRG nach altem und neuem Katalog zur Ermittlung des KH-Splits. Der KH-Split bildet die DRG-Wanderung der Fälle ab, die im §21-Datensatz enthalten sind.
- Durch die Anwendung des KH-Splits auf das Original E1, erfolgt die Ermittlung der Fallzahl je DRG des übergeleiteten E1 Neu.
- Die Berechnung der Anzahl der Verlegungen sowie der Kurz- und Langlieger des übergeleiteten E1 erfolgt ebenfalls durch die Übertragung der DRG-Wanderungen des §21-Datensatzes auf die entsprechenden Fallzahlen des Original E1.
- Bei der Darstellung des Liegestatus aller Fälle des E1 Neu wird die Grenzverweildauer des neuen Katalogs berücksichtigt. Der Katalogeffekt wird auf Basis des §21-Datensatzes berechnet und auf die Fälle des Original E1 übertragen.
- Die Überleitung von DRGs, die nicht im mitgelieferten §21-Datensatz enthalten, jedoch im Original E1 vorhanden sind, erfolgt analog. Da jedoch die DRG-Wanderungen nicht aus dem §21-Datensatz abgeleitet werden können, wird der BM Split zugrunde gelegt (Benchmarking-Split).
- Der BM-Split bildet die DRG-Wanderung der Fälle ab, die nicht im mitgelieferten §21-Datensatz enthalten sind. Die DRG-Wanderungen basieren auf dem Grouping des umfassenden Datenpools aus unserem DRG-Benchmarking Projekt (der Datenpool umfasst ca. 10% der nationalen Fälle).
Achtung! Es existieren Sondervereinbarungen mit folgenden Krankenhausgesellschaften/Zweckverbänden:
Arbeitsgemeinschaft der Westfälischen Krankenhauszweckverbände // Westfalen
Bayerisches Institut für Krankenhaus-Organisation und -Betriebsführung GmbH // Krankenhausgesellschaft Bayern
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe GmbH // Krankenhausgesellschaft Baden-Württemberg
Mitgliedseinrichtungen wenden sich bitte an die jeweilige Krankenhausgesellschaft bzw. Zweckverband.