Vereinbarungsüberleitung 2019/2020

1.150,00

Beschreibung

Vertragsgegenstand ist die Überleitung der AEB-Vereinbarung des Vorjahres in den neuen Katalog.

 

Im Ergebnis erhalten Sie die Auswertung in Form einer Exceldatei. Im Folgenden sind die Inhalte der Vereinbarungsüberleitung aufgeführt::

Ergebnisreiter Inhalt
E1_Neu_Gesamt Übergeleitetes E1-Formular nach aktuellem Katalog
Original_E1_Gesamt Original E1-Formular
KH_Split Darstellung der DRG-Wanderung, der DRGs, die im eingespielten §21-Datensatz enthalten sind.
BM_Split Darstellung der DRG-Wanderung, der DRGs, die nicht im eingespielten §21-Datensatz enthalten sind. Für die DRG-Wanderung werden Daten aus dem DRG-Benchmarking Projekt zugrunde gelegt .
E1 _KH_Split: Neues, übergeleitetes E1-Formular der DRGs aus dem KH Split.
E1 _BM_Split: Neues, übergeleitetes E1-Formular der DRGs aus dem BM Split.

 

Die Daten stehen den Einrichtungen spätestens 3 Werktage nach Abgabetermin im Downloadportal zur Verfügung.

 

Das Berechnungsverfahren:

Die Berechnung der Vereinbarungsüberleitung in 7 Schritten:

  1. Grouping des §21-Datensatzes nach altem und neuem Katalog.
  2. Betrachtung der DRG-Wanderung je DRG nach altem und neuem Katalog zur Ermittlung des KH-Splits. Der KH-Split bildet die DRG-Wanderung der Fälle ab, die im §21-Datensatz enthalten sind.
  3. Durch die Anwendung des KH-Splits auf das Original E1, erfolgt die Ermittlung der Fallzahl je DRG des übergeleiteten E1 Neu.
  4. Die Berechnung der Anzahl der Verlegungen sowie der Kurz- und Langlieger des übergeleiteten E1 erfolgt ebenfalls durch die Übertragung der DRG-Wanderungen des §21-Datensatzes auf die entsprechenden Fallzahlen des Original E1.
  5. Bei der Darstellung des Liegestatus aller Fälle des E1 Neu wird die Grenzverweildauer des neuen Katalogs berücksichtigt. Der Katalogeffekt wird auf Basis des §21-Datensatzes berechnet und auf die Fälle des Original E1 übertragen.
  6. Die Überleitung von DRGs, die nicht im mitgelieferten §21-Datensatz enthalten, jedoch im Original E1 vorhanden sind, erfolgt analog. Da jedoch die DRG-Wanderungen nicht aus dem §21-Datensatz abgeleitet werden können, wird der BM Split zugrunde gelegt (Benchmarking-Split).
  7. Der BM-Split bildet die DRG-Wanderung der Fälle ab, die nicht im mitgelieferten §21-Datensatz enthalten sind. Die DRG-Wanderungen basieren auf dem Grouping des umfassenden Datenpools aus unserem DRG-Benchmarking Projekt (der Datenpool umfasst ca. 10% der nationalen Fälle).

 

Achtung! Es existieren Sondervereinbarungen mit folgenden Krankenhausgesellschaften/Zweckverbänden:

Arbeitsgemeinschaft der Westfälischen Krankenhauszweckverbände // Westfalen
Bayerisches Institut für Krankenhaus-Organisation und -Betriebsführung GmbH // Krankenhausgesellschaft Bayern
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe GmbH // Krankenhausgesellschaft Baden-Württemberg

Mitgliedseinrichtungen wenden sich bitte an die jeweilige Krankenhausgesellschaft bzw. Zweckverband.